Ferienhof Wäcken - Herzlich Willkommen

Preise 

Nachfolgende Preise beziehen sich auf eine Buchung ab 7 Nächte. 

Diese Preise beinhalten sowohl Bettwäsche, als auch die Endreinigung. 

 

Gerne machen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot für z.B. einen kürzeren

Aufenthalt.

Sprechen Sie mich bitte einfach an: anne@waecken-ferienhof.de 

 

 

Hauptsaison ca.

21.06.-09.09.

 Mittelsaison ca.

01.03. - 20.06.

10.09. - 04.11.

 Nebensaison

04.11. - 28.02.

 

 Wohnung im 1. Stock 55,- Euro pro Nacht 49,- Euro pro Nacht 45,- Euro pro Nacht
 Dachwohnung 45,- Euro pro Nacht 45- Euro pro Nacht 42,- Euro pro Nacht

 

Die Anreise ist am Anreisetag ab 14:30 Uhr möglich.

Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10:00 Uhr geräumt sein.

Je nach dem, wie die Wechselsituation ist, kann ggf. nach Absprach eher bzw. später abgereist werden.

 Kurbeitragspflicht:

 Als Vermieter sind wir verpflichtet, für die Gemeinde Kurbeiträge zu erheben und entsprechend die Kurkarten auszustellen. Diese Kurbeiträge leiten wir direkt an die Gemeinde weiter, die dafür das touristische Angebot für Sie pflegt. 

Die Höhe des Kurbeitrages:

Zeitraum 15. März bis 31. Oktober:

                       Personen ab 16 Jahre: 1,40 Euro pro Tag

                       Kinder ab 6 Jahre:         0,50 Euro pro Tag

                       Kinder bis 6 Jahre:         frei

 

Übrige Zeit:

                       Personen ab 16 Jahre: 0,45 Euro pro Tag

                       Kinder ab 6 Jahre:        0,25 Euro pro Tag

                       Kinder bis 6 Jahre:       frei

 

Mit der Kurkarte erhalten Sie viele Vergünstigungen, wie z.B. reduzierte Eintrittspreise und Veranstaltungen der Touristikinfo. 

 

Hinweis auf EH-Datenschutzverordnung:

Ihre Daten, wie Name, Adresse und Telefnnummer werden notiert und für die Verarbeitung der Buchung, z.B. für die Buchführung und Kalenderpflege gespeichert.

Ausserdem sind wir verpflichtet auf der NordseeServiceCard (Kurkarte) Ihre Daten wie Name, Adresse, Alter und Zeitraum des Urlaubes zu notieren und an die Gemeindeverwaltung weiter zu geben.